DER WEG ZUR VERFASSUNGSWIDRIGEN
ZUSAMMENSETZUNG DES
14. DEUTSCHEN
BUNDESTAGES
Eine Stellungnahme zur unterlassenen
Wahlkreisumverteilung zur Bundestagswahl 1998
 

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103 Seiten

Vorwort
Zur ersten Sitzung des Deutschen Bundestages im umgebauten Reichstagsgebäude in Berlin führte der Deutsche Bundeskanzler aus:
Ich wünsche mir, dass die gläserne Kuppel über uns, die der Architekt für dieses Haus entworfen hat, zum Sinnbild für Offenheit und für die Transparenz unserer demokratischen Politik wird.

Zu solch demokratischer Politik muss sich jedoch politische Unkultur gesellen, sollten diese Offenheit und diese Transparenz nicht aus genügend tiefen Wurzeln der Ehrlichkeit gespeist werden.

Gegen vier bei der Bundestagswahl 1998 in den neuen Ländern aufgrund unterlassener Wahlkreisumverteilung entstandenen Überhangmandate hat der Verfasser beim Deutschen Bundestag Einspruch eingelegt und nach dessen Zurückweisung Ende November 1999 beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde eingereicht. Da diese dort unter insgesamt einundzwanzig einegangenen Beschwerden unter dem Aktenzeichen BvC 21/99 geführt wird, müsste es sich um die letzte Wahlprüfungsbeschwerde des vergangenen Jahrhunderts handeln. Das sollte es rechtfertigen, dazu noch einmal in einer gesonderten Schrift Stellung zu nehmen. In dieser werden die für die Unterlassung der Wahlkreisumverteilung geltend gemachten Gründe jeweils als Thesen aufgeführt und anschließend auf ihre Tragfähigkeit hin untersucht. Wenn dabei der Verfasser hin und wieder zum Ironischen neigt, möchte er das nicht nur als literarische Ausschmückung, sondern ebenso als staatsbürgerlichen Protest verstanden wissen. Letzteres dürfte nämlich immer noch patriotischer sein, als sich politisch enttäuscht von demokratischer Mitverantwortung abzuwenden.

 
 
 
 
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